Das Produktsicherheitsgesetz
2004 sieht grundsätzlich eine Meldepflicht für gefährliche
Produkte vor, wonach zB für den Bund tätige Vollziehungsorgane
oder - diesfalls nur auf Anfrage - auch Leiter von Krankenanstalten
entsprechende Wahrnehmungen (zB Unfälle) melden müssen.
Die Abteilung Produktsicherheit ersucht aber vor allem auch VerbraucherInnen
um Mitteilungen über unsichere Produkte um rechtzeitig präventive
Maßnahmen setzen zu können. Diese Meldungen sollten die Art
der möglichen Gefährdung und alle Angaben zum Produkt (Marke,
Type...) umfassen.
Sie können formlos oder per Formular an das Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz - Abt. III/2-Produktsicherheit,
Radetzkystraße 2, 1031 Wien,
Fax (01) 71100-2549, oder per Email
an produktsicherheit@bmsg.gv.at , gesendet werden.
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