KONSUMENTENSCHUTZ
 

Meldungen über gefährliche Produkte

 
 

Das Produktsicherheitsgesetz 2004 sieht grundsätzlich eine Meldepflicht für gefährliche Produkte vor, wonach zB für den Bund tätige Vollziehungsorgane oder - diesfalls nur auf Anfrage - auch Leiter von Krankenanstalten entsprechende Wahrnehmungen (zB Unfälle) melden müssen. 

Die Abteilung Produktsicherheit ersucht aber vor allem auch VerbraucherInnen um Mitteilungen über unsichere Produkte um rechtzeitig präventive Maßnahmen setzen zu können. Diese Meldungen sollten die Art der möglichen Gefährdung und alle Angaben zum Produkt (Marke, Type...) umfassen.

Sie können formlos oder per Formular an das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz - Abt. III/2-Produktsicherheit, Radetzkystraße 2, 1031 Wien,
Fax (01) 71100-2549, oder per Email an produktsicherheit@bmsg.gv.at , gesendet werden.


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