KONSUMENTENSCHUTZ
 

Leitlinien für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter durch Hersteller und Händler

 
 

Information der zuständigen Behörden

Dieser Leitfaden der Europäischen Kommission ist für Unternehmen bestimmt,
die die zuständigen Behörden über gefährtliche Produkte - also zB über die
Durchführung eines Rückrufes - informieren. Sowohl EU-Produktsicherheitsrichtlinie als auch das österreichische Produktsicherheitsgesetz verpflichten ja Unternehmen in solchen Fällen,
die Behörden von sich aus zu verständigen.

Die Leitlinien enthalten auch ein Formblatt, das bei Mitteilungen verwendet werden soll.

Die Leitlinien finden Sie hier:


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