Information der zuständigen
Behörden
Dieser Leitfaden der Europäischen Kommission ist für Unternehmen
bestimmt,
die die zuständigen Behörden über gefährtliche
Produkte - also zB über die
Durchführung eines Rückrufes
- informieren. Sowohl EU-Produktsicherheitsrichtlinie
als auch das österreichische Produktsicherheitsgesetz verpflichten
ja Unternehmen in solchen Fällen,
die Behörden von sich aus
zu verständigen.
Die Leitlinien enthalten auch ein Formblatt, das bei Mitteilungen verwendet
werden soll.
Die Leitlinien finden Sie hier:
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