KONSUMENTENSCHUTZ
 

Normen - Konformitätsvermutung

 
  Im EG-Amtsblatt verlautbarte Normen

Die neue Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG sieht vor, dass Normen mandatiert und ihre Fundstellen im Amtsblatt verlautbart werden können. Die Einhaltung dieser Normen löst eine Konformitätsvermutung mit den Sicherheitsanforderungen der Produktsicherheits-Richtlinie aus. Oder anders formuliert: HerstellerInnen, die sich an diese Normen halten, können davon ausgehen, dass ihre Produkte aufgrund der Produktsicherheits-Richtlinie bzw. aufgrund des österreichischen Produktsicherheitsgesetzes nicht beanstandet werden.

Gleichzeitig begründen solche Normen - obwohl sie nicht verbindlich sind - einen bei der Beurteilung der Sicherheit von Produkten anzulegenden Sicherheitsmaßstab.

Die aktuelle Liste der im EG-Amtsblatt referenzierten Normen finden Sie im untenstehenden Download. Diese Normen können beim österreichischen Normungsinstitut, Heinestr. 38, 1020 Wien, Tel 01-21300-0, http://www.on-norm.at/ bezogen werden.

Die Fundstellen dieser Normen werden - allerdings zeitversetzt - auch im Bundesgesetzblatt verlautbart.


Downloads:

 
 

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