KONSUMENTENSCHUTZ |
Normen - Konformitätsvermutung |
Im EG-Amtsblatt verlautbarte
Normen
Die neue Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG
sieht vor, dass Normen mandatiert und ihre Fundstellen im Amtsblatt verlautbart
werden können. Die Einhaltung dieser Normen löst eine Konformitätsvermutung
mit den Sicherheitsanforderungen der Produktsicherheits-Richtlinie aus.
Oder anders formuliert: HerstellerInnen, die sich an diese Normen halten,
können davon ausgehen, dass ihre Produkte aufgrund der Produktsicherheits-Richtlinie
bzw. aufgrund des österreichischen Produktsicherheitsgesetzes nicht
beanstandet werden.
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