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Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004 in Kraft getreten

 
 

Am 1. April 2005 wurde das Produktsicherhgeitsgesetz 2004 (PSG 2004 - BGBl. I Nr. 16/2005) verlautbart. Das PSG 2004 löst das PSG 1994 ab und weist - analog zur novellierten  EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG - eine Reihe von Veränderungen und Verbesserungen auf. Die wesentlichen Eckpunkte:

- Neufassung der Subsidiarität (Anwendung auf Produkte, die bereits von anderen Verwaltungsvorschriften erfasst sind); 
- Ausweitung des Produktbegriffes auf Produkte, die im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden;
- Berücksichtigung von Normen, die im Rahmen der Produktsicherheitsrichtlinie mandatiert und im EG-Amtsblatt verlautbart werden (Konformitätsvermutung);
- Gegenseitige Anerkennung (ausländische Prüfzeugnisse);
- Verstärkte Kooperations- und Informationspflichten für Inverkehrbringer;
- Geänderte Meldepflichten;
- Abgrenzung: Rückruf vom Verbraucher – Rücknahme vom Markt;
- Kompetenz zum Erlassen des Maßnahmenbescheides beim Landeshauptmann;
- Gegenseitige Informationspflichten für die zuständigen Behörden;
- Einrichtung von Anlaufstellen für Produktsicherheitsbeschwerden;
- Verstärkte Information der Öffentlichkeit;
- Ausweitung des Produktsicherheitsbeirates, erweiterte Kompetenzen;
Verankerung des Verbraucherrates;
- Geänderte Strafbestimmungen;
- Vereinfachte Einvernehmenskompetenzen.

Den Gesetzestext  können Sie hier downloaden.

Downloads:

  • psg2004.pdf (365 KB)
    Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004BGBl. I Nr.16/2005
 
 

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