Am 1. April 2005 wurde
das Produktsicherhgeitsgesetz 2004 (PSG 2004 - BGBl.
I Nr. 16/2005) verlautbart. Das PSG 2004 löst
das PSG 1994 ab und weist - analog zur novellierten EU-Richtlinie über
die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG - eine Reihe von Veränderungen
und Verbesserungen auf. Die wesentlichen Eckpunkte:
- Neufassung der Subsidiarität (Anwendung auf Produkte, die bereits
von anderen Verwaltungsvorschriften erfasst sind);
- Ausweitung des Produktbegriffes auf Produkte, die im Rahmen einer Dienstleistung
zur Verfügung gestellt werden;
- Berücksichtigung von Normen, die im Rahmen der Produktsicherheitsrichtlinie
mandatiert und im EG-Amtsblatt verlautbart werden (Konformitätsvermutung);
- Gegenseitige Anerkennung (ausländische Prüfzeugnisse);
- Verstärkte Kooperations- und Informationspflichten für Inverkehrbringer;
- Geänderte Meldepflichten;
- Abgrenzung: Rückruf vom Verbraucher – Rücknahme vom Markt;
- Kompetenz zum Erlassen des Maßnahmenbescheides beim Landeshauptmann;
- Gegenseitige Informationspflichten für die zuständigen Behörden;
- Einrichtung von Anlaufstellen für Produktsicherheitsbeschwerden;
- Verstärkte Information der Öffentlichkeit;
- Ausweitung des Produktsicherheitsbeirates, erweiterte Kompetenzen;
Verankerung des Verbraucherrates;
- Geänderte Strafbestimmungen;
- Vereinfachte Einvernehmenskompetenzen.
Den Gesetzestext können Sie hier downloaden.
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Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004BGBl. I
Nr.16/2005
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