KONSUMENTENSCHUTZ
 

RAPEX-Leitlinien

 
 

Leitlinien für das Produktsicherheits-Notfallsverfahren RAPEX

Am 29. April 2004 hat die Europäische Kommission die Leitlinien für die Durchführung des Produktsicherheits-Notfallsverfahren RAPEX (Rapid Exchange of Information System) angenommen. RAPEX beruht auf Artikel 12 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG und gewährleistet einen raschen Informationsaustausch über Maßnahmen (z.B. Rückrufe), die in den EU-Mitgliedstaaten gegen gefährliche Produkte ergriffen werden.

Nationaler Kontaktpunkt für das RAPEX ist die Abt. III/2 im BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Die Leitlinien können hier heruntergeladen werden.


Downloads:

 
 

  <<zurück zur Übersicht