KONSUMENTENSCHUTZ |
RAPEX-Leitlinien |
Leitlinien für das Produktsicherheits-Notfallsverfahren RAPEXAm 29. April 2004 hat die Europäische Kommission die Leitlinien
für die Durchführung des Produktsicherheits-Notfallsverfahren RAPEX (Rapid
Exchange of Information System) angenommen. RAPEX beruht
auf Artikel 12 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
2001/95/EG und gewährleistet einen raschen Informationsaustausch über
Maßnahmen (z.B. Rückrufe), die in den EU-Mitgliedstaaten
gegen gefährliche Produkte ergriffen werden.
|
<<zurück zur Übersicht |