Bei
10 bis 20 % davon zahlt sich Rückforderung aus
Banken hatten steigende Spar-Zinsen zu spät an Kunden weitergegeben. Dies
deckte der VKI auf. Betroffene sollen den Zinsverlust nachrechnen lassen und
zurückfordern können. Darauf haben sich das für Konsumentenschutz
zuständige Staatssekretariat und Banken geeinigt.
(APA) Es geht um variabel verzinste Sparbücher ab 1994. Stiegen die Sparzinsen,
so der Vorwurf des VKI, dann hoben viele Banken den Zinssatz der Sparbücher
erst zu spät und unzureichend an - zum Nachteil der Kunden. Zu diesem Ergebnis
kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Grobschätzung.
Die VKI-Rechtsabteilung hatte 2.400 Sparbuchdaten analysiert.
Details über bisherige Prozesse zum Thema "Zinsenstreit" sind
auf www.verbraucherrecht.at -
der Website der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation
zu finden.
Anders gerechnet
Ob "zu hoch" oder "zu niedrig" ist eine Frage
des Vergleichs. Der VKI verglich die von den Banken tatsächlich
gezahlten Sparbuchzinsen mit zwei wichtige Messzahlen des Geldmarktes,
an denen das Zinsniveau gemessen wird: Der Vergleichsindikator setzt
sich aus der sogenannten Sekundärmarktrendite
der Bundesanleihen und dem 3-Monats-Euribor zusammen. Ergebnis: Bei 10
bis 20 Prozent der analysierten Sparbücher kommt es zu höheren
Abweichungen. Vermutlich ab Jänner 2007 können betroffene Sparer
Rückforderungen stellen. Details sind aber noch offen.
Hypos hatten schlechteste Zinsanpassung
Die einzelnen Kreditinstitute sind von den unkorrekten Zinsanpassungen in etwa
gleich stark betroffen. Den höchsten Anteil unkorrekt berechneter Sparzinsen
weisen die Hypos auf.
- Hypos: 55 Prozent
- Volksbanken: 50 Prozent
- Bank Austria Creditanstalt (BA-CA): 49 Prozent
- Raiffeisen-Banken: 49 Prozent
- BAWAG P.S.K: 47 Prozent
- Erste Bank: 47 Prozent
- Sparkassen: 47 Prozent
- Oberbank: 45 Prozent
VKI: abwarten
"Wir müssen uns diese neue Entwicklung, dass die Banken jetzt die ersten
Ansprechpartner der Konsumenten sind, erst einmal anschauen und warten die weiteren
Entwicklungen ab", sagte Christine Weber, Geschäftsführerin des
Vereins für Konsumenteninformation (VKI), in einer ersten Reaktion. Ausgehandelt
haben die Einigung das Staatsministerium für Konsumentenschutz (Dolinschek)
und die betroffenen Banken.
Höhe der Rückzahlung ist noch unbekannt
Es gibt noch keine seriösen Schätzungen, wie viel die Banken an zu
wenig bezahlten Sparbuchzinsen zurückzahlen müssen. Zu unterschiedlich
seien die Maßzahlen, mit denen die Banken der Höhe der Sparbuchzinsen
berechnet haben. Einige Banken hatten sich auf die Entwicklung der Leitzinsen
gestützt, andere auf den Euribor. Dann gibt es noch Sparbücher mit
einer Mischung aus fixer und variabler Verzinsung.
Raiffeisen und Banken bremsten
Die Bereitschaft zum Nachrechnen ist bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich
stark ausgeprägt. Der VKI hatte die BAWAG geklagt und der Oberste Gerichtshof
(OGH) hatte dem VKI - und damit der Position der Konsumenten - Recht gegeben.
Durch das OGH-Urteil ist die BAWAG direkt zur Rückzahlung gezwungen. Das
Urteil betrifft aber auch die anderen Geldinstitute. Neben der BAWAG sei vor
allem der Raiffeisen-Sektor und der Bankenverband auf der Bremse gestanden, so
Staatssekretär Dolinschek. Während der Sparkassensektor mit Bank Austria
Creditanstalt (BA-CA) und Erste Bank sehr kompromissbereit gewesen sei.
Brechnungen brauchen Zeit
Die Nachberechnungen sind kompliziert und benötigen eine geänderte
Software. Daher habe den Banken ein Zeitraum bis zum Beginn der Nachberechnungen
und Rückzahlungen eingeräumt werden müssen, damit sie die entsprechende
Software entwickeln können. Man habe sich, so Dolinschek, darauf geeinigt,
nur solche aufgelöste Sparbücher für Rückforderungen zuzulassen,
die auch physisch vorhanden sind. Den Banken wäre sonst "die Abwicklung
nicht zumutbar" gewesen.
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