KONSUMENTENSCHUTZ
 
Zinsenstreit: Rund 50% der Sparbücher betroffen
 
 

Bei 10 bis 20 % davon zahlt sich Rückforderung aus

Banken hatten steigende Spar-Zinsen zu spät an Kunden weitergegeben. Dies deckte der VKI auf. Betroffene sollen den Zinsverlust nachrechnen lassen und zurückfordern können. Darauf haben sich das für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretariat und Banken geeinigt.
(APA) Es geht um variabel verzinste Sparbücher ab 1994. Stiegen die Sparzinsen, so der Vorwurf des VKI, dann hoben viele Banken den Zinssatz der Sparbücher erst zu spät und unzureichend an - zum Nachteil der Kunden. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Grobschätzung. Die VKI-Rechtsabteilung hatte 2.400 Sparbuchdaten analysiert.

Details über bisherige Prozesse zum Thema "Zinsenstreit" sind auf www.verbraucherrecht.at - der Website der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation zu finden.

Anders gerechnet
Ob "zu hoch" oder "zu niedrig" ist eine Frage des Vergleichs. Der VKI verglich die von den Banken tatsächlich gezahlten Sparbuchzinsen mit zwei wichtige Messzahlen des Geldmarktes, an denen das Zinsniveau gemessen wird: Der Vergleichsindikator setzt sich aus der sogenannten Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen und dem 3-Monats-Euribor zusammen. Ergebnis: Bei 10 bis 20 Prozent der analysierten Sparbücher kommt es zu höheren Abweichungen. Vermutlich ab Jänner 2007 können betroffene Sparer Rückforderungen stellen. Details sind aber noch offen.

Hypos hatten schlechteste Zinsanpassung
Die einzelnen Kreditinstitute sind von den unkorrekten Zinsanpassungen in etwa gleich stark betroffen. Den höchsten Anteil unkorrekt berechneter Sparzinsen weisen die Hypos auf.

  • Hypos: 55 Prozent
  • Volksbanken: 50 Prozent
  • Bank Austria Creditanstalt (BA-CA): 49 Prozent
  • Raiffeisen-Banken: 49 Prozent
  • BAWAG P.S.K: 47 Prozent
  • Erste Bank: 47 Prozent
  • Sparkassen: 47 Prozent
  • Oberbank: 45 Prozent

VKI: abwarten
"Wir müssen uns diese neue Entwicklung, dass die Banken jetzt die ersten Ansprechpartner der Konsumenten sind, erst einmal anschauen und warten die weiteren Entwicklungen ab", sagte Christine Weber, Geschäftsführerin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), in einer ersten Reaktion. Ausgehandelt haben die Einigung das Staatsministerium für Konsumentenschutz (Dolinschek) und die betroffenen Banken. 

Höhe der Rückzahlung ist noch unbekannt

Es gibt noch keine seriösen Schätzungen, wie viel die Banken an zu wenig bezahlten Sparbuchzinsen zurückzahlen müssen. Zu unterschiedlich seien die Maßzahlen, mit denen die Banken der Höhe der Sparbuchzinsen berechnet haben. Einige Banken hatten sich auf die Entwicklung der Leitzinsen gestützt, andere auf den Euribor. Dann gibt es noch Sparbücher mit einer Mischung aus fixer und variabler Verzinsung.

Raiffeisen und Banken bremsten

Die Bereitschaft zum Nachrechnen ist bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich stark ausgeprägt. Der VKI hatte die BAWAG geklagt und der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte dem VKI - und damit der Position der Konsumenten - Recht gegeben. Durch das OGH-Urteil ist die BAWAG direkt zur Rückzahlung gezwungen. Das Urteil betrifft aber auch die anderen Geldinstitute. Neben der BAWAG sei vor allem der Raiffeisen-Sektor und der Bankenverband auf der Bremse gestanden, so Staatssekretär Dolinschek. Während der Sparkassensektor mit Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) und Erste Bank sehr kompromissbereit gewesen sei.

Brechnungen brauchen Zeit
Die Nachberechnungen sind kompliziert und benötigen eine geänderte Software. Daher habe den Banken ein Zeitraum bis zum Beginn der Nachberechnungen und Rückzahlungen eingeräumt werden müssen, damit sie die entsprechende Software entwickeln können. Man habe sich, so Dolinschek, darauf geeinigt, nur solche aufgelöste Sparbücher für Rückforderungen zuzulassen, die auch physisch vorhanden sind. Den Banken wäre sonst "die Abwicklung nicht zumutbar" gewesen.

 
 

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