WAHLKREIS NÖ-SÜD
 
März 2007: Erbschaftssteuer
 
 

„Keine neuen Schulden, keine neuen Steuern“

Umfrage: Menschen in Österreich wollen keine Erbschaftssteuer
Marketing Data, Umfrage unter 500 Personen zwischen 15 und 60 Jahren

  • 84,2 % dafür die Erbschaftssteuer abzuschaffen, nur 9,6 % wollen die Steuer

Belastung vor allem für kleine Leute und Mittelstand

  • Im letzten Jahr 62.400 Erbschaftsfälle
  • Nur 95 betreffen Erbschaftssummen mit Bemessungsgrundlage über 365.000 Euro
  • 385 Fälle zwischen 146.000 und 365.000 Euro
  • 61.920 Fälle unter 146.000 Euro Bemessungsgrundlage

 à Erbschaftssteuer trifft fast nur kleine Leute und Mittelstand
Verhalten der SPÖ unglaubwürdig

  • Macht sich ansonsten für kleine Leute, einfache Arbeitnehmer stark
  • Aber gerade einfache Leute werden mit Erbschaftssteuer abgezockt

Steuer belastet ältere Menschen, junge Familien, kleine und mittlere Betriebe
Wirtschaft:

  • Derzeit jährlich ca. 10.000 Betriebe zur Übergabe, Hälfte der Betriebe werden nicht zuletzt wegen der hohen Erbschaftssteuer stillgelegt
  • In den nächsten zehn Jahren sind dies rund 52.000 kleinere und mittlere Betriebe, in denen rund 440.000 Personen beschäftigt sind
  • Ende der Erbschaftssteuer unterstützt daher die kleinen Betriebe, sichert Arbeitsplätze und stärkt den Wirtschaftsstandort

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • Ein Arbeitnehmer, der durch harte Arbeit Eigentum erworben hat, hat dafür schon (mehrfach) Steuern bezahlt
  • Eigentumswohnung, Einfamilienhaus etc. hart erarbeitet
  • Eine nochmalige Besteuerung im Rahmen der Erbschaft ist daher eine unnötige Mehrbelastung

Seniorinnen und Senioren:

  • Mit Erbschaftssteuer werden langjährig angesparte Werte, für die bereits Steuern bezahlt wurden, nochmals versteuert
  • Viele Angehörige der älteren Generation haben Leben lang gespart, um ihren Kindern und Enkeln etwas hinterlassen zu können
 
 
  Beispiele der Erbschaftssteuer

Beispiel 1:

  • Familie Brenner wohnt in einem Einfamilienhaus in Tirol, das Herrn Brenner gehört und sich schon seit Generationen in der Familie befindet.
  • Als Herr Brenner stirbt, erben seine Frau und seine Tochter zu gleichen Teilen das Haus. Herr Brenner war Alleinverdiener. Das Haus hat einen Wert von EUR 500.000.
  • Der Einheitswert beträgt rund EUR 50.000.
  • Ehefrau und Tochter befinden sich beide in Steuerklasse I.
  • Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ist der dreifache Einheitswert, also für jeden nach Abzug eines Freibetrages von EUR 2.200 EUR 72.800.
  • Hier kommt ein Steuersatz von 5% zur Anwendung, pro Person sind das EUR 3.640. Zusätzlich ist noch das Grunderwerbsteueräquivalent von 2%, also für jeden EUR 1.500 zu bezahlen.

Beispiel 2:

  • Die Lebensgefährten Hanna und Peter haben sich vor 8 Jahren eine gemeinsame Wohnung in Wien kreditfinanziert gekauft. Die Wohnung hat einen Wert von EUR 300.000.
  • Peter stirbt bei einem Autounfall.
  • Hanna wurde von Peter als Erbin der Hälfte der Wohnung eingesetzt. Der Einheitswert der Wohnung beträgt rund EUR 30.000, die Hälfte also EUR 15.000.
  • Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert, der Freibetrag beträgt EUR 110.
  • In Steuerklasse V, in der sich Lebensgefährten befinden, kommt bei diesem Wert ein Steuersatz von 22% zur Anwendung, zuzüglich 3,5% Grunderwerbsteueräquivalent.
  • In Summe müsste Hanna EUR 11.450 bezahlen.
  • Braucht sie erneut einen Kredit, um die Erbschaftsteuer zu zahlen?

Beispiel 3:

  • Franz Mittermeier hat eine GmbH im Transportgewerbe.
  • Als Franz überraschend stirbt, erbt sein Bruder Manfred das Unternehmen.
  • Das Unternehmen, ein erfolgreiches KMU-Unternehmen, hat einen Wert von EUR 1 Million.
  • Da Geschwister in der Steuerklasse III sind, fällt bei dem Wert des Unternehmens abzüglich der Freibeträge (EUR 365.000 + EUR 440) ein Steuersatz von 30% und damit eine Erbschaftssteuer von EUR 190.368 an.
  • Kann Manfred das Erbe antreten?

 

 
 

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