1. "Bedingte Zulassung" für Studierende vor allem Kunstunis, Fhs, Meduni
- Statt Studienplatznachweis reicht Bestätigung der bedingten Zulassung
- Kein Nachweis eines "geeigneten Wohnsitzes" vor der Einreise, nur "Glaubhaftmachung"
- Nur noch ein Antrag: gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufenthaltstitel Student/Studentin erhält der/die Studierende ein Visum. Zugangsbeschränkungen und Eignungstests sind für internationale Studierende ja eine doppelte Hürde (bisherige Regelung: im Ausland Visum beantragt, nach dem Eignungstest Ausreise, im Ausland dann Aufenthaltstitel beantragt)
- voller Einkommensnachweis erst bei Abholung des Aufenthaltstitels
Zentrale Forderungen der ÖH sind damit erfüllt!
Ablauf zur Modell "bedingte Zulassung"
- Uni/FH bestätigt "bedingte Zulassung" (Kunst-Unis, Meduni & FHs)
- Studierende/r beantragt bei der Botschaft Aufenthaltstitel "Student/Studentin"
- weist Bestätigung nach
- macht glaubhaft (nicht Beweis):
Wo werde ich mich niederlassen?
Wie werde ich meinen Lebensunterhalt bestreiten?
(für die 3/6 Monate des Visum-Zeitraums)
- Studierende/r bekommt C-Visum (für 3 Monate) oder D-Visum (für 6 Monate) und reist ein
- Aufnahmeprüfung bestanden
- Mit Nachweis folgt Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistratsabteilung den Aufenthaltstitel aus
Jetzt erst müssen Wohnung und Unterhalt nachgewiesen werden
2. Erleichterungen für ausländische Forscher/innen
- Ausnahmeregelung im Ausländerbeschäftigungsgesetz oder Forscher/innen als Schlüsselkräfte: vereinfachtes Zulassungsverfahren für Forscher/innen ähnlich wie für Schlüsselkräfte/also Daueraufenthaltsrecht möglich
- Zugang zum Arbeitsmarkt für Angehörige
- Bürokratie- Service für Forscher/innen durch ÖAD und WK
- Dissertant/innen und Masterstudierende sind Forscher/innen -Erweiterung des "Forscherbegriffs"
- Attraktivierung der Aufnahmevereinbarung (Nachhaftungsfrage lösen)
- Serviceguide Wissenschafter, Forscher und Fremdenrecht für vollziehende Beamt/innen (Handbuch)
- Verlängerung des Aufenthaltstitels unter Mithilfe der Universitäten
3. Europäische Forscher/innen Charta
Das BMWF unterzeichnet als erstes Ministerium europaweit die "European Charter for Researchers/Code of Coduct for the Recruitment of Researchers" und verpflichtet sich zu deren Umsetzung. (Institutionen aus 23 Ländern haben seit ihrer Gründung März 2005 bereits unterzeichnet.)
Ziel der freiwilligen Charta:
- Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen für Forschende
- Die Zuständigkeiten und Ansprüche von Forscher/innen wie auch dem Arbeitsgeber international und transparent zu regeln
- Transparenz bei Einstellungsverfahren und Ernennungen
- Bessere Karriereperspektiven für Forscher/innen und Wettbewerbschancen Österreichs
- Qualitätssiegel für Institutionen, die sich dazu verpflichten
- Signal der Bewusstseinsbildung
Bereits unterzeichnende österreichische Institutionen:
FWF- Fond für Wissenschaftliche Forschung
ÖAW- Österreichische Akademie der Wissenschaften
ÖAD- Österreichischer Austauschdienst
Joanneum Research
Österreichische Rektorenkonferenz
Meduni Graz
Boku Wien
Uni Wien
WU Wien
Forschung Austria
4. 800.000 Euro für Forschungsstipendien für junge Forscher/innen
Die Österreichischen Universitäten erhalten heuer zusätzlich 796.000 Euro für Forschungsstipendien, also fast doppelt soviel wie im Vorjahr.
Explizites Ziel ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Mind. 40% davon sind für Forschungsprojekte von Frauen vorgesehen.
Die Aufteilung an die einzelnen Unis erfolgt nach einem Schlüssel der Rektorenkonferenz.
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