WAHLKREIS NÖ-SÜD
 

Juli 2007 - Erleichterungen für Studierende und Forschende - Österreich bleibt Forscherreich

 
 

1. "Bedingte Zulassung" für Studierende vor allem Kunstunis, Fhs, Meduni

  • Statt Studienplatznachweis reicht Bestätigung der bedingten Zulassung
  • Kein Nachweis eines "geeigneten Wohnsitzes" vor der Einreise, nur "Glaubhaftmachung"
  • Nur noch ein Antrag: gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufenthaltstitel Student/Studentin erhält der/die Studierende ein Visum. Zugangsbeschränkungen und Eignungstests sind für internationale Studierende ja eine doppelte Hürde (bisherige Regelung: im Ausland Visum beantragt, nach dem Eignungstest Ausreise, im Ausland dann Aufenthaltstitel beantragt)
  • voller Einkommensnachweis erst bei Abholung des Aufenthaltstitels

Zentrale Forderungen der ÖH sind damit erfüllt!

Ablauf zur Modell "bedingte Zulassung"

  1. Uni/FH bestätigt "bedingte Zulassung" (Kunst-Unis, Meduni & FHs)
  2. Studierende/r beantragt bei der Botschaft Aufenthaltstitel "Student/Studentin" - weist Bestätigung nach - macht glaubhaft (nicht Beweis): Wo werde ich mich niederlassen? Wie werde ich meinen Lebensunterhalt bestreiten? (für die 3/6 Monate des Visum-Zeitraums)
  3. Studierende/r bekommt C-Visum (für 3 Monate) oder D-Visum (für 6 Monate) und reist ein
  4. Aufnahmeprüfung bestanden
  5. Mit Nachweis folgt Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistratsabteilung den Aufenthaltstitel aus

Jetzt erst müssen Wohnung und Unterhalt nachgewiesen werden

2. Erleichterungen für ausländische Forscher/innen

  1. Ausnahmeregelung im Ausländerbeschäftigungsgesetz oder Forscher/innen als Schlüsselkräfte: vereinfachtes Zulassungsverfahren für Forscher/innen ähnlich wie für Schlüsselkräfte/also Daueraufenthaltsrecht möglich
  2. Zugang zum Arbeitsmarkt für Angehörige
  3. Bürokratie- Service für Forscher/innen durch ÖAD und WK
  4. Dissertant/innen und Masterstudierende sind Forscher/innen -Erweiterung des "Forscherbegriffs"
  5. Attraktivierung der Aufnahmevereinbarung (Nachhaftungsfrage lösen)
  6. Serviceguide Wissenschafter, Forscher und Fremdenrecht für vollziehende Beamt/innen (Handbuch)
  7. Verlängerung des Aufenthaltstitels unter Mithilfe der Universitäten

3. Europäische Forscher/innen Charta

Das BMWF unterzeichnet als erstes Ministerium europaweit die "European Charter for Researchers/Code of Coduct for the Recruitment of Researchers" und verpflichtet sich zu deren Umsetzung. (Institutionen aus 23 Ländern haben seit ihrer Gründung März 2005 bereits unterzeichnet.)

Ziel der freiwilligen Charta:

  • Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen für Forschende
  • Die Zuständigkeiten und Ansprüche von Forscher/innen wie auch dem Arbeitsgeber international und transparent zu regeln
  • Transparenz bei Einstellungsverfahren und Ernennungen
  • Bessere Karriereperspektiven für Forscher/innen und Wettbewerbschancen Österreichs
  • Qualitätssiegel für Institutionen, die sich dazu verpflichten
  • Signal der Bewusstseinsbildung

Bereits unterzeichnende österreichische Institutionen: FWF- Fond für Wissenschaftliche Forschung ÖAW- Österreichische Akademie der Wissenschaften ÖAD- Österreichischer Austauschdienst Joanneum Research Österreichische Rektorenkonferenz Meduni Graz Boku Wien Uni Wien WU Wien Forschung Austria

4. 800.000 Euro für Forschungsstipendien für junge Forscher/innen

Die Österreichischen Universitäten erhalten heuer zusätzlich 796.000 Euro für Forschungsstipendien, also fast doppelt soviel wie im Vorjahr.

Explizites Ziel ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mind. 40% davon sind für Forschungsprojekte von Frauen vorgesehen.

Die Aufteilung an die einzelnen Unis erfolgt nach einem Schlüssel der Rektorenkonferenz.

 

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